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Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld

Bisher lautete die Faustregel: Wer einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld bekommt, kann bis zur Geringfügigkeitsgrenze dazuverdienen. 2016 heißt es aber aufpassen: Während die Zuverdienstgrenze gleich bleibt, klettert die Geringfügigkeitsgrenze auf 415,72 Euro monatlich. Wer also 2016 diesen Betrag erhält, übersteigt den erlaubten Zuverdienst beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld. Die AK rät daher, nicht mehr als 400 Euro pro Monat dazu zu verdienen. So wird eine Rückzahlung vermieden!

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