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Rechtssprechung in Österreich!

Aus dem Epidemiegesetz könne keine Rechtspflicht gegenüber einzelnen Personen abgeleitet werden, hieß es. „Einzelpersonen haben kein Recht darauf, vom Staat vor Ansteckung geschützt zu werden, auch wenn das gebotene Handeln der Behörden die Ansteckungsgefahr insgesamt und daher auch für den Einzelnen reduzieren soll“, begründete die Richterin ihre Entscheidung. Soviel zum Fall Ischgl!